Zum 1. Oktober 2009 wird die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erneut verschärft. Die Bundesregierung will damit die Energieeffizienz in deutschen Wohnungen weiter verbessern. Die neuen Vorschriften sehen unter anderem eine verbesserte Dämmung von Häusern und ein geringerer Energieverbrauch von Heizungen vor. So sollen der CO2-Ausstoß Deutschlands bis zum Jahr 2020 um bis zu 40 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.
Die neue Verordnung betrifft alle Bauvorhaben wie etwa die Errichtung,
die Erweiterung oder Änderung von Gebäuden. Maßgebend ist dabei das
Datum des Bauantrags.
Zukünftig sind Besitzer von Altbauten verpflichtet, die Decken der
obersten Etage eines Hauses zu dämmen (sogenannte „Geschossdecken“),
wenn das Hausdach keine Dämmung aufweist. Für Neubauten gilt ein
verschärfter jährlicher Primärenergiebedarf. Die Obergrenze dieser
Kennziffer, die den Energieverbrauch für Warmwasseraufbereitung,
Lüftung und Heizung beschreibt, wird um 30 Prozent gesenkt. Bezüglich
der Dämmung sehen die Regelungen Anforderungen vor, die um bis zu 15
Prozent höher sind als bislang. Wer Außenwände, Fenster, Dächer oder
Decken austauscht, muss gewährleisten, durch die Modernisierung die
Wärmedurchlässigkeit um 30 Prozent gesenkt zu haben.
Der Nachweis durch den Bauherrn muss über eine schriftliche Bestätigung
der Fachbetriebe erfolgen. Diese Bestätigung bescheinigt die Erfüllung
der neuen Normen und beweist, dass der Bauherr seinen Pflichten
nachgekommen ist. Außerdem dürfen etwa Schornsteinfegermeister
überprüfen, ob die Regeln der EnEV 2009 eingehalten wurden. Bei einem
Verstoß drohen empfindliche Geldstrafen.
Für das Jahr 2012 ist eine erneute Verschärfung der Einsparverordnung
geplant. Energieberater helfen, die neuen Regeln zu verstehen, sie
umzusetzen und sich so schon jetzt für die Zukunft zu rüsten.